1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Lieferungen und Leistungen der Gmeiner-Verlag GmbH (Gmeiner-Verlag) in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diesen AGB entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Gmeiner-Verlag hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Die AGB gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Gmeiner-Verlag und Unternehmern. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengemeinschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Ergänzend zu diesen AGB gilt die Verkehrsordnung für den Buchhandel, herausgegeben vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung (https://www.boersenverein.de/boersenverein/branchenvereinbarung/).

2. Vertragsabschluss

Die Verträge mit dem Gmeiner-Verlag kommen durch Auftragserteilung/Bestellung des Kunden und Vertragsannahme des Gmeiner-Verlags zustande. Eine solche liegt nach Wahl des Gmeiner-Verlags in einer per E-Mail, Brief oder Telefax versandten Auftragsbestätigung oder in der Auslieferung der bestellten Ware an den Kunden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

3. Lieferung, Gefahrübergang und Reklamationen

Lieferbedingungen, Liefermöglichkeit sowie die Änderung von Ladenpreisen, Umfängen, Ausstattungen, Erscheinungsterminen und Lieferterminen bleiben vorbehalten. Die Nichteinhaltung von Erscheinungsterminen begründet keinen Lieferverzug. Eine vertraglich vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn die Lieferung infolge höherer Gewalt wesentlich erschwert oder zeitweilig unmöglich ist.

Vom Gmeiner-Verlag festgesetzte Erstverkaufstage sind für den Kunden verbindlich.

Alle Lieferungen erfolgen vom Augenblick der Absendung an auf Gefahr des Kunden – auch wenn Untergang und Verschlechterung auf Zufall oder höherer Gewalt beruhen. Ersatz für verloren gegangene oder während des Transports beschädigte Sendungen wird durch den Gmeiner-Verlag nicht geleistet. Transportschäden sind deshalb unverzüglich beim jeweiligen Frachtführer geltend zu machen.

Der Kunde hat die Pflicht, die bei ihm eingegangenen Sendungen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Sendung beim Kunden, beim Gmeiner-Verlag in Textform geltend zu machen. Mängel wird der Gmeiner-Verlag nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung beseitigen.

Der Inhalt einer Sendung gilt als mit der Rechnung übereinstimmend und frei von erkennbaren, durch den Gmeiner-Verlag zu vertretenden Mängeln, wenn der Empfänger nicht spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Sendung die Abweichung anzeigt oder die Mängelrüge geltend macht. Bei Beanstandungen müssen Datum, Art der Sendung sowie Inhalt und Nummer der Rechnung angegeben werden.

4. Zahlung

Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsempfang fällig, Zahlungsgebühren und das Risiko von Zahlungsverzögerungen gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung entgegengenommen.

Im Falle des Zahlungsverzuges sind sämtliche noch offenen Forderungen des Gmeiner-Verlags gegenüber dem Kunden sofort fällig. Der Gmeiner-Verlag kann Verzugszinsen auf die Gesamtforderung ab Fälligkeit sowie Mahnkosten berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Verlagsprodukte (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Tilgung aller aus dem Kaufvertrag und der Geschäftsverbindung mit dem Kunden oder aus sonstigem Rechtsgrund zwischen ihm und dem Kunden entstandenen oder künftig noch entstehenden Forderungen Eigentum des Gmeiner-Verlags. Der Gmeiner-Verlag verzichtet durch Saldofeststellung aus einem Kontokorrent nicht auf sein Eigentum, vielmehr gilt dann der Saldo als abgetreten.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, tritt jedoch sämtliche sich daraus ergebende Forderungen gegenüber Dritten in voller Höhe mit allen Sicherungsrechten an den Gmeiner-Verlag ab. Der Kunde ist berechtigt, die derart an den Verlag abgetretenen Forderungen für den Gmeiner-Verlag einzuziehen. Die Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden - insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden.

Außerdem kann der Gmeiner-Verlag nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Abnehmern verlangen.

Der Kunde kann die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder an Dritte zur Sicherung übereignen, insbesondere nicht zur Sicherung von Krediten. Ein Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware ist dem Gmeiner-Verlag unverzüglich anzuzeigen. Die Vorbehaltsware ist vom Kunden gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Dem Gmeiner-Verlag ist dies auf Verlangen nachzuweisen. Alle Ansprüche gegen den Versicherer gelten hinsichtlich der Vorbehaltsware als an den Gmeiner-Verlag abgetreten.

Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Gmeiner-Verlag auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

6. Preisbindung

Der Kunde verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung des jeweils vom Gmeiner-Verlag festgesetzten Ladenpreises, soweit für das Produkt eine Buchpreisbindung besteht. Zwischenbuchhändler verpflichten ihren Abnehmer entsprechend, alle vom Verlag getroffenen Preisfestsetzungen einzuhalten.

7. Remissionen

Remissionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Gmeiner-Verlag oder dessen Verlagsverteter. Die Remissionsanfrage und -genehmigung muss in Textform erfolgen und folgende Informationen beinhalten: Händleranschrift, Kundennummer/Verkehrsnummer, Bezugsnachweis (Rechnungsnummer und Rechnungsdatum), ISBN, Titel, Menge.

Keiner vorherigen Genehmigung bedürfen Remissionen aus Lieferungen mit Rückgaberecht, wegen Mängelrüge und wegen Aufhebung des gebundenen Ladenpreises.

Remittenden können grundsätzlich nur an die dafür zuständige Stelle bei der Verlagsauslieferung des GmeinerVerlags geschickt werden. Es werden nur Remittenden, die in einwandfreiem, wiederkaufsfähigem Zustand eingesandt werden, gutgeschrieben. Partieexemplare werden nicht gutgeschrieben. Vergriffene Titel werden nur bis zu 6 Monaten nach der Vergriffen-Meldung gutgeschrieben. Bei Geschäftsauflösung werden nur Titel, die innerhalb der letzten 12 Monate beim Gmeiner-Verlag bezogen wurden, gutgeschrieben.

8. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Allen Rechtsbeziehungen zwischen dem Gmeiner-Verlag und den Kunden liegt, unabhängig von Firmensitz und/oder Staatsangehörigkeit, ausschließlich Deutsches Recht zugrunde. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Meßkirch.

Sollten Vereinbarungen des Gmeiner-Verlags mit Kunden, insbesondere Teile der AGB, unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags in seiner Gesamtheit hiervon unberührt. Anstelle einer etwa unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.

 

Stand: März 2021